Berlin, 18.02.2022

Pandemiebedingte Regeln beim Kurzarbeitergeld verlängert

Zur Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zur Verlängerung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld erklären Frank Bsirske, Sprecher für Arbeit und Soziales und Beate Müller-Gemmeke, Berichterstatterin für Arbeitnehmer:innenrechte der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

Heute haben wir im Bundestag die pandemiebedingten Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Damit vermeiden wir betriebsbedingte Kündigungen und geben den Beschäftigten und den Betrieben Planungssicherheit. Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen.

Wir Grüne haben uns im Gesetzgebungsverfahren explizit dafür eingesetzt, dass damit auch die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf 28 Monate verlängert wird. Das ist wichtig für die Unternehmen, die seit Beginn der Pandemie besonders betroffen sind. Diese Unternehmen und ihre Beschäftigten dürfen wir jetzt nicht alleine lassen. Bis Ende Juni gelten daher weiterhin die Zugangserleichterungen. Verlängert wurde auch der Anspruch auf das erhöhte Kurzarbeitergeld, das ab dem vierten und dem siebten Bezugsmonat auf dann 80 Prozent ansteigt. Denn gerade für Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen ist es schwer, mit den üblichen Sätzen des Kurzarbeitergelds länger über die Runden zu kommen. Gleichzeitig haben Beschäftigte die Möglichkeit, mit einem Minijob während der Kurzarbeit anrechnungsfrei Geld hinzuzuverdienen.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden den Arbeitgebern nach dem 31. März 2022 weiterhin zur Hälfte erstattet, wenn Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird. Damit machen wir die Weiter- und Fortbildung der Beschäftigten während der Kurzarbeit für die Arbeitgeber attraktiver.