Berlin, 19.01.2022

Mehr gelebte Demokratie im Betrieb

Anlässlich des Inkrafttretens des Betriebsverfassungsgesetzes vor 50 Jahren erklären Beate Müller-Gemmeke, Berichterstatterin für Arbeitnehmer*innenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik, und Frank Bsirske, Sprecher der AG Arbeit und Soziales:

Das Inkrafttreten des Betriebsverfassungsgesetzes vor 50 Jahren war ein Meilenstein und eine wichtige Grundlage unseres heutigen Wohlstands. Es hat dazu beigetragen, individuelle Beschäftigtenrechte, gute Arbeitsbedingungen und die Interessen der Beschäftigten durchzusetzen. Die aktuelle Forschung zeigt, dass das Unternehmen und die Gesellschaft gleichermaßen profitieren, wenn Beschäftigte an wichtigen Entscheidungen beteiligt werden.

Mitbestimmung ist gelebte Demokratie in Wirtschaft und Arbeitswelt und muss weiter ausgebaut werden. Es reicht nicht, Betriebsräte zu schützen und sicherzustellen, dass Staatsanwaltschaften Ermittlungen aufnehmen, wenn Betriebsräte behindert werden. Wir erwarten vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dass es zügig das Betriebsrätemodernisierungsgesetzt evaluiert und mit den Ampel-Partnern die notwendigen Schlüsse daraus zieht.

Die Mitbestimmung muss dringend weiterentwickelt werden, um die Digitalisierung und den Umbau
der Industrie hin zur Klimaneutralität zu bewältigen. Auch wenn es um die verstärkte Nutzung der künstlichen Intelligenz geht, müssen Beschäftigte Mitspracherechte haben. Deshalb müssen wir ihnen für die zukünftigen Herausforderungen mehr Einflussmöglichkeiten geben.