Berlin, 24.01.2022
Kirchliches Arbeitsrecht zeitgemäß reformieren
Zu den Forderungen queerer Mitarbeiter:innen der katholischen Kirche erklären Frank Bsirske, Leiter der AG Arbeit und Soziales und Beate Müller-Gemmeke, Berichterstatterin für Arbeitnehmer:innenrechte:
Die queeren Beschäftigten der katholischen Kirche zeigen Mut und Courage. Das verdient Respekt. Ihre beispiellose Aktion ist ein wichtiger Anstoß für eine überfällige Debatte. Beim kirchlichen Arbeitsrecht besteht Reformbedarf, um es auf die Höhe der gesellschaftlichen Realität zu bringen. Geschlechtliche Identität oder sexuelle Orientierung dürfen kein Kündigungsgrund sein.
Die Kirchen sind mit weit über einer Million Beschäftigten nach dem öffentlichen Dienst die zweitgrößten Arbeitgeber in Deutschland. In kirchlich getragenen Einrichtungen wie Kitas, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen üben die Beschäftigten dieselben Tätigkeiten wie in weltlichen Einrichtungen aus. Eine Ungleichbehandlung im Arbeitsrecht ist hier nicht mehr zeitgemäß.
Bei Tätigkeiten ohne Verkündigungsauftrag sollte das kirchliche Arbeitsrecht dem allgemeinen Arbeitsrecht angeglichen werden. Das betrifft das Streikrecht, aber insbesondere auch das Thema Mitbestimmung, bei dem Beschäftigte in kirchlich getragenen Einrichtungen aktuell noch schlechter gestellt sind. Es ist gut, dass Grüne, SPD und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart haben, in einen Dialog einzutreten. Eine Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts ist aus unserer Sicht längst überfällig.