Erklärung von Frank Bsirske zum Abstimmungsverhalten in Sachen Sondervermögen


01.06.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

im folgenden Text begründe ich mein Abstimmungsverhalten bezüglich der Einrichtung eines Sondervermögens und der Festschreibung des 2-Prozent-Ziels für Rüstungsausgaben.

Die Grünen waren und sind der Auffassung, dass die Sicherheit Deutschlands nicht nur mit militärischen Mitteln sichergestellt werden kann. Deswegen haben wir in den Verhandlungen um das Sondervermögen das Ziel verfolgt, den Sicherheitsbegriff breiter zu fassen und auch Maßnahmen zur Verbesserung der Cybersicherheit, des Bevölkerungsschutzes und der Stabilisierung von Partnerländern aus dem Sondervermögen zu finanzieren. Von der ursprünglichen Forderung, dem Sondervermögen einen „erweiterten Sicherheitsbegriff“ zugrunde zu legen, ist nach den Verhandlungen nichts mehr übrig geblieben.

Hinzu kommt, dass

  • auch nach Verausgabung des Sondervermögens die Mittel bereitgestellt werden sollen, die es braucht, um das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr gemäß den geltenden Nato-Zielen zu gewährleisten. Nach Lage der Dinge läuft das auf die dauerhafte Einhaltung des 2-Prozent-Ziels hinaus.
  • die Mittel zur Bereitstellung von Cybersicherheit, Zivilschutz und der Stabilisierung von Partnerländern nicht aus dem Sondervermögen stammen, sondern aus dem regulären Kern-Bundeshaushalt finanziert werden sollen und on top auf das 2-Prozent-Ziel kommen.
  • diese kostspieligen Vorfestlegungen getroffen wurden, ohne dabei die Schuldenbremse 2023 auszusetzen oder auf die von Lindner bzw. der FDP geforderten Steuersenkungen zu verzichten. Das birgt die Gefahr, dass die Finanzierung anderer wichtiger im Koalitionsvertrag vereinbarter Reformen und Verbesserungen infrage gestellt werden könnten.

Meines Erachtens ist das 2-Prozent-Ziel eine ‘abstruse Kennziffer’, deren Einhaltung zu dauerhaft stark steigenden Rüstungsausgaben führen wird. Das halte ich grundsätzlich für problematisch. Mit dieser Festlegung werden die Verteidigungsausgaben an die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts gekoppelt (BIP). So ist das BIP in den letzten Jahrzehnten in der Regel stärker gestiegen als der Bundeshaushalt. Das dürfte auch in Zukunft so bleiben. Also werden die Rüstungsausgaben, gemessen am Gesamthaushalt kontinuierlich steigen. Hinzu kommt, dass mit der Verabschiedung des Sondervermögens parteiübergreifend eine haushaltspolitische Vorfahrtsregel für Rüstungsausgaben über das Jahr 2027 hinaus verankert wird. Wenn auch nicht mit Verfassungsrang, aber als auf Dauer angelegter Grundkonsens.

Die Entscheidung zur Errichtung des Sondervermögens wird auf Grundlage einer gar nicht mehr hinterfragten Prämisse getroffen, nach der die baltischen Staaten und dann Deutschland die nächsten Opfer eines russischen Angriffskrieges werden könnten, wenn nicht massiv aufgerüstet wird.

Diese Prämisse verliert im Lichte des tatsächlichen Verlaufs des Ukrainekrieges immer mehr an Plausibilität. Denn die russische Aggression erweist sich nicht als Erfolgsmodell, das zur Nachahmung einlädt, sondern als militärisches Desaster. Dabei wirkt das russische Militär weniger als schlagkräftiger Koloss, sondern eher als Scheinriese mit einem abschreckenden Atomwaffenarsenal. Und da haben wir noch gar nicht berücksichtigt, dass es bereits heute schon gravierende Disproportionen bei den Rüstungsausgaben, zwischen den 30 Nato-Staaten auf der einen und Russland (einem Land mit dem BIP von der Größe Spaniens) auf der anderen Seite, gibt.

Kurzum: Das Verhandlungsergebnis ist aus meiner Sicht von unseren grünen Positionen meilenweit entfernt. Das Sondervermögen und die dazugehörigen Festlegungen etablieren dauerhaft eine haushaltspolitische Vorfahrtsregel für Rüstungsausgaben. Dieser kann und werde ich nicht zustimmen.