Berlin, 07.11.2023

Der Rahmen für die Mindestlohnkommission muss reformiert werden

Die Mindestlohnkommission hat sich mit den für 2024 und 2025 beschlossenen mickrigen Anhebungsschritten und der Abkehr von der Entscheidung im Konsens selbst ins Aus geschossen. Das macht eine Änderung des Mindestlohngesetzes aus Sicht der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erforderlich.

Am 7.11.2023 hat die Fraktion einen Fraktionsbeschluss zur Reform des Rahmens des gesetzlichen Mindestlohns verabschiedet. Wir wollen eine Untergrenze für den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 60 Prozent des mittleren Lohnniveaus von Vollzeitbeschäftigten sowie eine jährliche Anpassung und eine für beide Seiten faire Auflösung von Pattsituationen in der Mindestlohnkommission einführen.

Die Verkürzung des Anpassungszeitraums würde sicherstellen, dass konjunkturelle Einflüsse und die Tarifentwicklung zeitnaher bei der Mindestlohnhöhe berücksichtigt werden. Der Mindestlohn muss unbedingt dauerhaft aus dem Bereich der Lohnarmut herausgeführt werden. Die Situation in den letzten Jahren, dass die Politik immer wieder zu niedrige Anpassungen der Mindestlohnkommission korrigieren muss, möchten wir endlich überwinden

Link zum Fraktionsbeschluss:
https://www.gruene-bundestag.de/files/beschluesse/Fraktionsbeschluss-M